Seit 2012 wird Steffen Salutzki von Berliner Insolvenzgerichten sowie den Amtsgerichten Cottbus, Magdeburg, Neuruppin, Potsdam, Schwerin und Stendal zum Insolvenzverwalter bestellt. 

 

Als zentrale Figur hat der Insolvenzverwalter maßgeblichen Einfluss auf den erfolgreichen Verlauf eines Insolvenzverfahrens, die gemeinschaftliche Befriedigung von Gläubigeransprüchen durch Verwertung des schuldnerischen Vermögens ist das gesetzgeberische Ziel (§ 1 Satz 1 InsO). Alternativ kann eine Gläubigerbefriedigung durch Vorlage eines Insolvenzplans unter Erhalt des Schuldnerunternehmens erfolgen, betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Branchenerfahrung des Verwalters begünstigen hierbei den angestrebten Erfolg. Wieder anders liegen die Schwerpunkte einer gelungenen Verbraucherinsolvenzverwaltung, in der für den Schuldner eine rasche Befreiung von seinen Verbindlichkeiten (Restschuldbefreiung) zur Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit im Mittelpunkt steht.

 

Gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung, Unternehmenssanierung und Schuldenbereinigung sind (weitgehend) auch außerhalb eines gerichtsförmig organisierten Verfahrens realisierbar. Die Richtlinie der Europäischen Union über einen „präventiven Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ verlagerte die dafür notwendigen Handlungen zeitlich vor und strebt eine Restaurierung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensträgers möglichst ohne Beteiligung eines Gerichts an. Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) vom 22.12.2020 erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht; ob die Ziele des Gesetzgebers damit erreicht werden, ist noch offen. 

 

Interessenschwerpunkt von Insolvenzverwaltung Salutzki ist die Krise und Insolvenz (nicht)ärztlicher Leistungserbringer im Gesundheitswesen, dazu zählen etwa Vertrags(zahn)ärzte, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten, Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen), Hilfsmittelerbringer, Krankenhäuser, Hebammen, Krankenfahrdienste oder Apotheker.